Briefwahl

Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen, wie und ab wann Sie in Weil der Stadt Briefwahlunterlagen beantragen können.

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis stehen, können ihr Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben, ohne dass es dafür einen besonderen Grund gibt. Das gilt übrigens auch, wenn man sich vorübergehend im Ausland befindet.

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann

gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.

Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich in den Bürgerämtern beantragen, können Sie sie ab Dienstag, 21.05.2024, auch direkt mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden an Ihre Wohnanschrift, also dort, wo Sie gemeldet sind, geschickt.

Sie sind gerade im Ausland oder in einer anderen Stadt?

Dann geben Sie im Antrag an, wohin die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Sie können die Unterlagen auch persönlich im Bürgeramt abholen. In diesem Fall können Sie Ihre Briefwahl direkt vor Ort durchführen.

Ja, das geht. Wenn Sie Briefwahl beantragen, erhalten Sie neben den Stimmzetteln auch Wahlscheine. Damit können Sie in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis wählen gehen. Bringen Sie Ihre Wahlscheine also unbedingt mit in Wahllokal. 

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